Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat das Sirenenförderprogramm ins Jahr 2023 verlängert. Voraussetzung für den Erhalt der Mittel ist allerdings, dass der Vertrag bis zum 31.12.2022 geschlossen wurde. Ein 2023 geschlossener Vertrag ist nicht förderfähig.

Die Länder sind aufgefordert, dem BBK bis zum 30.6.22 mitzuteilen, in welchem Umfang die Mittel benötigt werden. Nicht verwendete Mittel fließen in den Fördertopf und werden per Windhundverfahren vergeben. Ab dem 1.7.22 entfällt also die Länderbindung des Königsteiner Schlüssels.

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